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Rechtslage

Laut Gerichtsurteil des Landgerichts München I vom 16.12.2005, S. 10, IV
gehören heute die Texte von Rudolf Steiner «als solche» allen Menschen.
Jeder Mensch hat das Recht, über die Texte Rudolf Steiners frei zu
verfügen und sie zu drucken.

Briefwechsel mit und Gerichtsprozess von der Rudolf Steiner Nachlassverwaltung
Briefwechsel Teil 1 (PDF, 18,4 mb)
Briefwechsel Teil 2 (PDF, 6,8 mb)

Das Urteil des Landgerichts und der Beschluss des Oberlandesgerichts:
Urteil (PDF, 337kb)
Beschluss (PDF, 355 kb)


Wie die Anthroposophische Gesellschaft in Deutschland den Archiati Verlag diffamiert.

Faltblatt mit Gegendarstellung - deutsch (PDF, 275 kb)
Faltblatt mit Gegendarstellung - englisch (PDF, 33 kb)